Sep 01 2010
Weinhandelsabkommen zwischen der EU und Australien tritt heute in Kraft
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| Weinhandelsabkommen |
| Foto: Marko Greitschus |
| © MGstage / PIXELIO |
Wein im Wert von 68 Mio. EUR hat die EU im Jahr 2009 nach Australien ausgeführt. Im gleichen Zeitraum wurden australische Weine im Wert von 643 Mio. EUR in die EU importiert.
Nun tritt heute ein neues Abkommen zur Regelung des Weinhandels zwischen Australien und der Europäischen Union in Kraft. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 1994.
Das Abkommen sichert die Weinetikettierungsregelung der EU, gewährt den geographischen Angaben der EU auch bei zur Ausfuhr in Drittländer bestimmten Weinen vollen Schutz und enthält eine klare Verpflichtung der australischen Seite, in der EU verwendete traditionelle Bezeichnungen zu schützen. Es enthält auch die Bestimmung, dass Australien die Verwendung einer Reihe wichtiger in der EU üblicher Namen wie Champagne und Port innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens auslaufen lässt.
Die Interessen der EU im Weinhandel
“Das Abkommen bietet einen wichtigen Schutz für die Interessen der EU im Weinhandel. Es sichert den Schutz der geografischen Angaben und traditionellen Bezeichnungen für EU-Weine in Australien und darüber hinaus”, sagte Dacian Cioloş, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
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| freeFIBU – Buchhaltung | |
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Dacian Cioloş: “Das Abkommen ist für beide Seiten ein Gewinn und bringt ein ausgewogenes Ergebnis für europäische und australische Weinerzeuger. Wir haben die entscheidende Zusage erhalten, dass die australischen Weinerzeuger die Verwendung von wichtigen geografischen Angaben und traditionellen Bezeichnungen der EU schrittweise einstellen werden. Dies ist für die europäischen Erzeuger von höchster Bedeutung.”
Das Abkommen bietet sofortigen Schutz für die geografischen Angaben der EU für Weine. Für die Verwendung bestimmter Bezeichnungen wurden Übergangsfristen vereinbart. Im Besonderen können australische Erzeuger ab dem 1. September 2011, also ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens, wichtige EU-Namen wie “Champagne”, “Port”, “Sherry” und andere europäische geografische Angaben sowie einige traditionelle Bezeichnungen wie “Amontillado”, “Claret” und “Auslese” nicht länger nutzen.
Das Abkommen sichert die Weinetikettierungsregelung der EU, indem es fakultative Angaben auflistet, die von australischen Weinen genutzt werden können (d. h. einen Hinweis auf die Rebsorten, auf eine Prämie, Medaille oder einen Wettbewerb, auf spezifische Farben usw.), und die Angabe von Rebsorten auf Weinetiketten regelt.
Das neue Abkommen enthält außerdem die Bedingungen, unter denen die australischen Weinerzeuger weiterhin eine Reihe von Qualitätsbezeichnungen für Weine verwenden dürfen, die nach Europa ausgeführt und auf dem Binnenmarkt verkauft werden, wie beispielsweise “vintage”, “cream” und “tawny”.
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