Okt 31 2010

Leitlinien zur Vermeidung von Konflikten zwischen Windenergieausbau und Biodiversitätspolitik

Autor Stefanie Bach at 20:15 Kategorie Europa aktuell

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik
EU-Umweltkommissar Janez Potočnik
Foto: Der Rat der Europäischen Union
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Obgleich Windenergie für Flora und Fauna im Allgemeinen keine Bedrohung darstellt, können fehlerhaft konzipierte Windparks oder solche mit schlecht gewähltem Standort nachteilige Auswirkungen auf empfindliche Arten und Lebensräume haben.

Die Europäische Kommission hat am 29. Oktober 2010 Leitlinien für den Ausbau von Windenergie in geschützten Naturgebieten veröffentlicht. Diese Leitlinien gelten für das Natura-2000-Netz, das ein Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU und ein wichtiges Instrument in den Bemühungen der EU ist, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2020 zu stoppen und umzukehren.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: “Diese neuen Leitlinien verschaffen den Mitgliedstaaten und der Industrie Klarheit, wie der Ausbau von Windenergie im Einklang mit den Anforderungen von Natura 2000 erfolgen kann. Es werden keine Änderungen der Rechtsvorschriften oder der Politik vorgenommen, sondern lediglich Leitlinien zu den bestehenden Vorschriften an die Hand gegeben. Wir wollen sicherstellen, dass die Ziele für erneuerbare Energien unter Einhaltung der Artenschutzbestimmungen der EU erreicht werden.”

Strategische Planung als Schlüssel

Der Windenergie kommt bei der Verwirklichung des EU-Ziels, bis 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch Europas von 20 Prozent zu erreichen, eine wichtige Rolle zu. Ihr Einsatz in Natura-2000-Gebieten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Solche Projekte müssen jedoch auf Einzelfallbasis bewertet werden.

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Mit den Leitlinien für den Ausbau von Windenergie in geschützten Naturgebieten sollen Konflikte zwischen dem Ausbau von Windenergie und der Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Natura-2000-Schutzgebieten vermieden werden. Es wird aufgezeigt, welche Bedeutung einer strategischen Planung zukommt und dass neue Windenergieprojekte einer angemessenen Qualitätsprüfung unterzogen werden müssen. Die Leitlinien enthalten beispielhafte Praktiken und zeigen, wie bei Windenergieprojekten Schädigungen von empfindlichen Naturgebieten vermieden werden können.

Eines der wirksamsten Mittel, um die Auswirkungen von Windparks auf Natur, Flora und Fauna von Beginn des Planungsprozesses auf ein Minimum zu begrenzen, ist die strategische Planung von Windparkprojekten über ein breites geografisches Gebiet. Dies führt nicht nur zu einem stärker integrierten Rahmen, sondern dürfte auch das Risiko von Problemen und Verzögerungen in späteren Phasen auf Ebene der einzelnen Projekte verringern.

Windenergie hatte in den vergangenen zehn Jahren ein rasches Wachstum zu verzeichnen und machte im Jahr 2009 rund 4,8 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in der EU aus. Dieser Anteil dürfte sich bis 2020 mindestens verdreifachen.

Biodiversität – die Vielfalt des Lebens auf der Erde

Natura 2000, ein EU-weites ökologisches Netz aus knapp 26.000 Gebieten in den 27 EU-Staaten, wurde im Rahmen der FFH-Richtlinie von 1992 errichtet und umfasst nahezu 18 Prozent der Landfläche der EU.

Das Ziel von Natura 2000 ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Gebieten mit großer biologischer Vielfalt und die Sicherung des langfristigen Überlebens der wertvollsten und am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume Europas.

Natura 2000 ist kein System von streng geschützten Naturgebieten, in denen jede menschliche Tätigkeit untersagt ist. Obgleich das Netz auch Naturschutzgebiete umfassen wird, dürfte der größte Teil der Fläche weiterhin in Privatbesitz sein. Es soll sichergestellt werden, dass diese Gebiete künftig in einer sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltigen Weise bewirtschaftet werden.


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